1. RÜCKTRITT DURCH DAS OÖ JHW
1.1. Die Buchung ist erst mit geleisteter Anzahlung rechtsgültig. Sollte die Anzahlung nicht bei uns einlangen, gehen wir davon aus, dass die Betten nicht reserviert werden und verbuchen sie weiter.
1.2. Wird die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann das OÖ Jugendherbergswerk ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
1.3. Falls der Gast bis 18:00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, es wurde ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart und schriftlich bestätigt.
2. RÜCKTRITT DURCH VERTRAGSPARTNER – STORNOGEBÜHR
2.1. Bis spätestens am Tag der Fälligkeit der Anzahlung kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden z.B. E-Mail.
2.2. Außerhalb des im Punkt 2.1. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.
3. BEHINDERUNG DER ANREISE
3.1. Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.
3.2. Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchte Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird.
4. UNTERSCHREITUNG DER GEBUCHTEN PERSONENANZAHL
4.1. Der Vertragspartner hat eine Unterschreitung der gebuchten Personenanzahl unverzüglich an das Jutel zu melden.
4.2. Können die stornierten Plätze weiterverkauft werden ist eine Stornogebühr von 10 % der Nächtigungsgebühr fällig. (= Bearbeitungsgebühr)
4.3. Können die Plätze nicht vergeben werden ist die gesamte Stornogebühr fällig. (gemäß Punkt 2.2.)
5. ERKRANKUNG DES VERTRAGSPARTNERS
ODER ANDERE WIDRIGE UMSTÄNDE (Z.B. TOD)
5.1. Bei Eintritt einer Erkrankung oder anderer widriger Umstände ist ein Rücktritt vom Vertrag ohne Stornogebühr möglich. Es ist die Bestätigung vorzulegen. Dies gilt ausschließlich für sämtliche betroffene Personen.
5.2. Bei Erkrankung ist das Jutel (vor allem bei Ansteckungsgefahr) zu verlassen. In diesem Falle wird ausschließlich der konsumierte Aufenthalt in Rechnung gestellt. Geleistete Anzahlungen werden von der Rechnung abgezogen und rückerstattet.
6. CORONA PANDEMIE
6. Im Schuljahr 2021/22 sind Schulveranstaltungen wieder erlaubt.
Das OÖ Jugendherbergswerk hat ein eigenes Präventionskonzept und einen Krisenleitfaden für Schulveranstaltungen entwickelt, das auf dem Konzept „sichere Schule“ basiert.
Bitte lesen Sie unsere Stornobedingungen genau durch.